
Qualität in unserem Haus
FQA - Heimaufsicht
FQA ist die Abkürzung für einen komplizierten Titel: Es steht für "Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht". FQA gibt es nur in Bayern; ihre Aufgaben entsprechen denen der Heimaufsicht in anderen Bundesländern. Tatsächlich trugen die FQA auch in Bayern bis 2009 den Titel Heimaufsicht.
Die Heimaufsicht bzw. FQA ist zuständig für Alten- und Pflegeheime, Hospize, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen in einer Stadt oder einem Landkreis. Allerdings ist in einigen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, die Heimaufsicht auf Landesebene angesiedelt.
Wichtigste Aufgaben: beraten, kontrollieren, Bewohner schützen
FQA wie Heimaufsicht haben vor allem folgende Aufgaben:
- die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen zu schützen
- Einrichtungen bzw. ihre Träger zu überwachen und zu kontrollieren
- Einrichtungen bzw. ihre Träger zu beraten, wenn sie ein neues Heim bauen bzw. eröffnen oder ein bestehendes Heim aus- und umbauen möchten
- Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer zu beraten
- Anlaufstelle für Beschwerden zu sein und denselben nachzugehen.
Um die Qualität der stationären Einrichtungen überprüfen, setzen FQA und Heimaufsicht auf regelmäßige, unangemeldete Begehungen (nach Möglichkeit jährlich). Dabei übernimmt ein fachkundiges Team (z.B. Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltungsfachkräfte) diese Begehungen. Weil sie speziell dafür geschult sind und einen landeseinheitlichen Prüfleitfaden nutzen, ist für größtmögliche Einheitlichkeit gesorgt.
Schließlich halten die Prüferinnen und Prüfer die Ergebnisse in Prüfberichten fest, inklusive aller Mängel. Manche dieser Prüfberichte finden sich online, andere sind auf direkte Nachfrage in der Einrichtung einsehbar. Sprechen Sie uns bei Interesse auf unsere aktuellsten Prüfberichte an.